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ZEHN+ Kanzlei für Arbeitsrecht

ZEHN+ ist eine Kanzlei, die auf Arbeitnehmer*innenrechte und dabei vor allem auf Betriebsverfassungsrecht spezialisiert ist. Wir beraten alle Arbeitnehmer*innenvertretungen, wie Konzern- Gesamt- und Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, sowie Arbeitnehmer*innen. Wir vertreten keine Arbeitgeber*innen.


Die ausschließliche Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmer*innen entspricht unserer tiefsten Überzeugung. Wir glauben an gute und sichere Arbeitsbedingungen, Anerkennung und Wertschätzung für die Leistungen der Belegschaften und die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innenvertretungen auf Augenhöhe mit ihren Arbeitgeber*innen. Wir sind davon überzeugt, dass dies den Erfolg von Unternehmen nicht hemmt, sondern fördert.


Wir engagieren uns über unsere unmittelbare Betriebsratsberatung hinaus und arbeiten eng mit allen zusammen, die sich ebenfalls für Arbeitnehmer*innenrechte einsetzen. Daneben treten wir für unsere Meinungen und Überzeugungen auch in der Öffentlichkeit ein, z.B. in Fachzeitschriften, auf Tagungen, Kongressen und Podiumsdiskussionen.

Das Symbol für diesen Abend ist die ZEHN. Aber die Ideale von ZEHN sind nichts, ohne die vielen Menschen, die mit uns an sie glauben. Die sich mit uns jeden Tag für Arbeitnehmer*innenrechte einsetzen – allen voran die Betriebsräte. Sie sind das Plus, ohne das ZEHN nichts ist. Für sie soll unsere Kanzlei ein Treffpunkt sein. Daher: ZEHN+.


Das zeigt auch unser Logo: Die ZEHN, die geschlossen nach außen für Arbeitnehmer*innenrechte steht. Ihr schließt sich das Plus an, das alle Menschen umfasst, die sich gemeinsam mit uns für Arbeitnehmer*innenrechte engagieren – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Identität, Nationalität, Religion, Weltanschauung und Behinderung. Unsere Farbe dafür ist das Pink.

Warum ZEHN+


ZEHN ist eine Zahl, die uns Gründer*innen persönlich verbindet. Es ist die Quersumme aus den Zahlen des Datums, an dem die Idee von ZEHN+ geboren wurde. Ein Abend, an dem wir aus ganz unterschiedlichen Motiven zusammengefunden und uns gefragt haben: Wenn wir zusammen eine Kanzlei gründen, auf welchen Werten würde sie basieren? Die Antwort lautete: 


  • Wir stehen gemeinsam auf und ein für Arbeitnehmer*innenrechte.


  • Wir verhandeln in der Sache hart, aber immer fair und kompromissorientiert, wie es der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Betriebsverfassungsrecht besagt.


  • Wir wissen, dass wir nicht die ganze Welt verändern können. Aber wir arbeiten trotzdem immer so, als könnten wir es. Denn wir glauben, dass jeder Schritt zählt.



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Wir freuen uns über Bewerbungen von Rechtsanwält*innen, gerne auch Berufsanfänger*innen sowie von Rechtsanwaltsfachangestellten, Referendar*innen und Studien-Praktikant*innen.

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ZEHN+ News & Updates

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von Sirkka Schrader 24. Januar 2025
Neuer Blick auf betriebliche Mitbestimmung
von Sirkka Schrader 31. Dezember 2024
Ab Januar 2025
von Sirkka Schrader 30. Dezember 2024
Arbeitsgericht Leipzig gibt Betriebsrat Recht
von Sirkka Schrader 23. Dezember 2024
Der Lebensmittel-Lieferservice Flink betrieb in Freiburg bis zum Oktober 2023 ein sog. Hub. Dieses Hub wurde drei Tage vor der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats, die von mehreren Arbeitnehmer*innen initiiert worden war, geschlossen. ZEHN+ vertrat zwei Kolleg*innen, die Kündigungsschutzklage eingereicht hatten, vor dem Arbeitsgericht Freiburg. Ein*e der beiden hatte die Betriebsratswahl mit in die Wege geleitet und war Mitglied des Wahlvorstandes. Die Kläger*innen wiesen darauf hin, dass das Hub immer gut gelaufen sei, die Schließung für alle Arbeitnehmer*innen gänlich überraschend gekommen sei und einiziger Grund für die Schließung die Verhinderung der anstehenden Gründung eines Betriebsrats sei. Auffällig war auch, dass Flink zwar mitteilte, die (teuren) Räumlichkeiten in Freiburg unbedingt weitervermieten zu wollen - das Flink-Mobiliar wie Regale und Kühltruhen aber nie ausgeräumt wurde. Das Arbeitsgericht Freiburg wies die Kündigungsschutzklagen im Frühjahr 2024 ab - es sei nicht erkennbar, dass Flink das Hub nur zur Verhinderung der Betriebsratswahl habe schließen wollen. Es sei nicht auszuschließen, dass es für die Schließung (auch) wirtschaftliche Gründe gäbe. Im Dezember 2024 passierte dann das, was die Kläger*innen wenig überraschte: Gut ein Jahr nach der Schließung eröffnete Flink das Hub in Freiburg erneut - in denselben Räumlichkeiten. Einige ehemaligen Rider*innen und Picker*innen des Standortes versuchten daraufhin, sich erneut bei Flink zu bewerben, immerhin kennen sie Standort und Arbeitsabläufe bereits bestens aufgrund ihrer vorherigen Beschäftigung am Standort. Trotz ausgeschriebener Stellen wurde aber allen ohne Angabe von Gründen abgesagt. Wir verurteilen das Vorgehen von Flink auf Schärfste. Die Vorgänge zeigen zudem, wie wichtig eine Verbesserung des (Kündigungs-)Schutzes von Arbeitnehmer*innen eines Betriebs, in dem Betriebsratswahlen stattfinden bzw. geplant sind, ist. Weitere Hintergründe zu dem Fall sind auf den Social Media-Kanälen des Flink Workers Collective zu finden.
von Sirkka Schrader 3. Dezember 2024
Mehr Gewaltschutz für Frauen
von Sirkka Schrader 17. November 2024
ZEHN+-Vorträge zu Künstlicher Intelligenz
von Sirkka Schrader 9. September 2024
Workshop mit Dr. Catharina Conrad
von Sirkka Schrader 18. Januar 2024
Gemeinsame Erklärung jurist. Organisationen
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