Petition des GBR H&M B.V. & Co. KG und der ver.di-Aktiven des GBRs
Sirkka Schrader • 7. September 2026

Zum "Programms für Aufschwung und Beschäftigung" der Bundesregierung


Der Gesamtbetriebsrat der H & M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG hat eine Stellungnahme zum "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" der Bundesregierung erlassen. Der Text der Petition lautet:



"Durch die Medienlandschaft sind bereits Teile des "Programms für Aufschwung und Beschäftigung" in der Bevölkerung angekommen. Insbesondere Reizthemen wie die gesetzliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag der Erkrankung oder sachgrundlose Befristungen über 48 Monate. Themen, die zu Recht von allen kritisiert werden, die für eine soziale und demokratische Gesellschaft stehen, da sie Arbeitnehmer*innenrechte aushöhlen und die Prekarisierung von Arbeit vorantreiben.


So wichtig es ist, diese Themen in der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren und sich gegen die Umsetzung zur Wehr zu setzen, sind sie aber auch wunderbar als Nebelkerzen geeignet, die dafür sorgen könnten, dass man sich andere Punkte des Programms vielleicht gar nicht mehr genau ansieht...


Wir, der Gesamtbetriebsrat der H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG, haben diesen Nebel für uns aufgelöst und sehen, dass das Programm wesentlich drastischere Bedrohungen für unsere Gesellschaft aufweist, als auf den ersten Blick bereits ersichtlich. Als wäre das nicht genug...


Besonderes Augenmerk möchten wir als Arbeitnehmer*innenvertreter*innen auf folgende zwei Programmpunkte legen, die nicht nur unsere direkte Arbeit betreffen, sondern die entsprechende Auswirkungen auf unsere betriebliche Demokratie haben würden.


Punkt 14. aus dem "Programm für Aufschwung und Beschäftigung": Moderner Datenschutz für mehr Wachstum


Die Bundesregierung plant, den Datenschutz massiv aufzuweichen. Begriffe wie: "vereinfachen", "alle vorhandenen Spielräume der DSGVO konsequent nutzen", "Datenschutzverfahren verschlanken", "Aufsichtsstrukturen vereinfachen und bündeln" sprechen eine klare Sprache. Ein "Datengesetzbuch" soll geschaffen werden, das "das Datenrecht nicht nur harmonisiert und vereinfacht", sondern das die "Datennutzung fördert".


Unumwundener kann man es kaum zum Ausdruck bringen: Der Datenschutz wird als Bürokratiemonster dargestellt, das Wirtschaftswachstum verhindert.


Aber Datenschutz ist etwas ganz anderes. Datenschutz ist ein Persönlichkeitsrecht. Ein Recht, das uns das Grundgesetz zusichert und das fundamental durch das Bundesverfassungsgericht 1983 in dem sogenannten "Volkszählungsurteil" definiert wurde. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Teil der Menschenwürde. Anpassungen im digitalen Zeitalter sind sicher nicht nur auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen zwingend, sondern auch, da der Datenschutz ständig unter Beschuss des Kapitals steht. Daten sind die neue Währung. Anpassungen dürfen daher auf keinen Fall den Abbau von weiteren Persönlichkeitsrechten bedeuten. Im Gegenteil! Eine Stärkung des Datenschutzes ist die einzige Antwort, die die Digitalisierung herausfordert. Gerade in Zeiten, in denen die Demokratie unter Druck steht, gilt: Nur wer die Kontrolle über seine Daten hat, beteiligt sich angstfrei an politischen Debatten und vertritt abweichende Meinungen. Der Datenschutz ist für die Demokratie da – und nicht für die Wirtschaft!


Punkt 20 aus dem "Programm für Aufschwung und Beschäftigung": Abweichende Regelungen Tarifparteien und KI-Mitbestimmung


Die Bundesregierung plant, Gesetze zum Schutz aller Arbeitnehmer*innen in Kernbereichen wie Arbeitsschutz oder Sachgrundbefristungen aufzuweichen, indem sie die Tarifparteien "bittet", der Bundesregierung in diesen Bereichen "Vorschläge" zur Abweichung von geltenden Gesetzen zu unterbreiten, die durch "Vereinbarung der Tarifparteien getroffen werden können". Bis Oktober 2026. 


Sieht man sich das komplette Programm an, braucht es kaum Fantasie, sich vorzustellen, in welche Richtung die Koalition aus CDU/CSU und SPD will. Verbesserungen für Arbeitnehmer*innen hat sie ganz sicherlich nicht im Sinn. Und das Wort "Tarifautonomie", das im Grundgesetz geschützte Recht, völlig ohne staatliche Einmischung Tarifverträge abzuschließen, hat sie offensichtlich auch noch nicht gehört.


Des Weiteren möchte die Bundesregierung auch noch das schärfste Schwert des Betriebsverfassungsgesetzes, den § 87.6, stumpfen. Der Betriebsrat ist zwingend bei der "Einführung und Anwendung von Technik, die zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle bestimmt ist", zu beteiligen. Auch hier geht es um die Persönlichkeitsrechte und den Schutz der Arbeitnehmer*innen vor vollständiger Kontrolle. Dieser Paragraf ist das kollektive Gegengewicht zu dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


Es ist durchaus richtig, dass das Betriebsverfassungsgesetz in anderen Zeiten entstand. Zeiten, in denen die Digitalisierung und KI wie Science Fiction gewirkt haben. Auch hier sind daher Anpassungen sicherlich richtig und wichtig. Aber nicht gegen die Menschen. Sondern mit ihnen. Dass das geht, zeigen positive Beispiele, wie z. Bsp. der von der Gewerkschaft ver.di mit H&M verhandelte Digitalisierungstarifvertrag. 2023 wurde ein Tarifvertrag geschlossen, der im Kern nicht nur Beschäftigungssicherung und die Schaffung guter, gesunder, menschengerechter Arbeit im Rahmen der Digitalisierung vorsieht, sondern vor allem die Beteiligung der Arbeitnehmer*innen in all diesen Prozessen sowie an der Unternehmensplanung. Denn wenn wir eines verstanden haben, dann, dass Veränderungen immer nur MIT Menschen gehen. 


Wenn also von Änderungen des Status Quo gesprochen wird, kann es unserer Meinung nach nur um die Erweiterung von Mitbestimmung gehen, ganz sicher nicht um die Entschärfung, in dem diese wichtigen Prozesse, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, schlichtweg "beschleunigt" und "vereinfacht" werden.


Im Grundgesetz ist ebenfalls verankert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Zur Würde des Menschen gehört eben auch, dass der Mensch Entscheidungsspielräume hat und Einfluss auf seine Lebensrealitäten nehmen kann.


Beabsichtigte Änderungen, so wie sie in dem "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" vorliegen, sind daher unserer Meinung nach nicht mit der Menschenwürde des Grundgesetzes vereinbar: Menschenwürde und menschengerechte Gestaltung der Arbeit durch die Beschäftigten sind für uns zwei Seiten einer Medaille.


Darüber hinaus würde eine solche Änderung den Nährboden für die aktuell bedrohlichsten Feinde unserer Demokratie weiterhin bereiten und begünstigen: Der AFD.


Wenn Menschen keine Selbstwirksamkeit mehr spüren, weil sie keinen Einfluss mehr auf ihre Arbeits- und Lebensbedingungen nehmen können, wenn sie über Informationen über sich selbst keine Kontrolle mehr haben, wählen sie aus Protest. Und zwar rechts.


Das ist nicht nur durch Studien belegt. Das ist die traurige Geschichte des deutschen Volkes, die in der Konsequenz dazu führte, dass es in der Vergangenheit die grausamsten und verachtenswertesten Verbrechen an der Menschlichkeit begangen hat.


WIR HABEN AUS DER GESCHICHTE GELERNT! Daher stellen wir als Gesamtbetriebsrat der H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG folgende Forderungen an die Mitglieder des deutschen Bundestages als Gesetzgeber:


Keine Aufweichung des Datenschutzes und des grundlegenden Persönlichkeitsrechts. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes, schützenswertes Gut, das es im Rahmen der Transformation und für die Demokratie zu schärfen und zu konkretisieren gilt, damit es seine Aufgabe weiterhin erfüllen kann.


Keine Aufweichung und Aushebelung der betrieblichen Mitbestimmung, sondern vielmehr Erweiterung im Sinne der menschengerechten Gestaltung von Arbeit! Es gibt Positivbeispiele, die zeigen, wie es geht!


Wir halten fest: Auch wir als Arbeitnehmer*innenvertreter*innen sehen dringenden Reformbedarf und eine notwendige Anpassung an heutige Realitäten. Aber diese dürfen auf keinen Fall auf Kosten der Arbeitnehmer*innen ausgetragen werden und damit auf dem Rücken der Gesellschaft.


Es gibt Möglichkeiten, erforderliche notwendige Reformen datenschutzkonform und im Sinne der menschengerechten Gestaltung guter Arbeit aufzusetzen, im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. 


Wenn wir, der Gesamtbetriebsrat der H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG das sehen können, dann bleibt die Hoffnung, dass sich auch der Nebel vor den Augen der Bundesregierung lichtet. Für eine Gesellschaft, die auf das Miteinander und nicht das Gegeneinander setzt.


Das betrifft uns alle! Also mach dich mit uns stark, lass uns laut werden und unterstütze uns mit deiner Unterschrift! Teile diese Petition damit wir viele Leute erreichen, um diesen Irrsinn zu stoppen! Die Unterschriften werden an alle politischen Verantwortlichen und Beteiligten übergeben oder versendet.


Der Gesamtbetriebsrat H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG sowie die ver.di-Aktiven des Gesamtbetriebsrats"



Die Petition kann auf change.org unterstützt und unterzeichnet werden.

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