ZEHN+ Kanzlei für Arbeitsrecht
Schrader Thilagaratnam Kirschner Rechtsanwält*innen GbR

Welserstraße 10-12 · 10777 Berlin


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F
+49 30 232 56 54–90


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Öffnungszeiten

Mo - Do
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Freitag
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Geschlossen

Sirkka Schrader

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

schrader@zp-kanzlei.de



Sekretariat:

Mandy Behling

Rechtsfachwirtin

T +49 30  232 56 54–34

Lebenslauf

  • Mai 2022: Gründung der Kanzlei ZEHN+ Schrader Thilagaratnam Kirschner Rechtsanwält*innen GbR
  • seit 2021: Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • 2018 bis 2022: Rechtsanwältin bei BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB, davon 2021 bis 2022 als Partnerin
  • 2018: Zulassung als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
  • 2016 bis 2018: Referendariat am Kammergericht Berlin
  • 2010 bis 2016: Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin

Beratungsschwerpunkte

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsräte
  • Gesamtbetriebsräte
  • Konzernbetriebsräte
  • andere Interessenvertretungen für Arbeitnehmer*innen
  • Arbeitsrecht

 

Fremdsprachen

  • Englisch

 

Veröffentlichungen


Sachverständigentätigkeit

Sirkka Schrader wurde als Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages angehört. Die Anhörung erfolgte u.a. zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Weitere Informationen sowie das Video der Anhörung finden Sie hier.


Vorträge

  • "Arbeitszeit: Ein wichtiges Gestaltungsfeld für Betriebs- und Personalräte", dtb-Fachtagung "Digitalisierung, Beschäftigtendatenschutz und europäisch-nationale Rechtsprechung zum Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG)" im November 2023
  • "Neue Arbeitsteilung zwischen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) und Betriebsrat", dtb-Fachtagung "Die Würde des Menschen und die Grundrechte im Arbeitsleben" im November 2022 


Mitgliedschaften

  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)*
  • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

 

* Seit seiner Gründung im Jahr 1979 tritt der RAV für das Ziel ein, Bürger- und Menschenrechte gegenüber staatlichen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Machtansprüchen zu verteidigen und auf eine fortschrittliche Entwicklung des Rechts hinzuwirken. Weitere Informationen

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