Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen
Sirkka Schrader • 6. Juni 2022

12 EUR pro Stunde ab 01.10.2022


Was seit Monaten als sicher galt, steht nun fest: Der Deutsche Bundestag hat am 03.06.2022 die Anhe­bung des gesetz­li­chen Min­dest­loh­ns auf 12 EUR pro Stunde zum 01.10.2022 beschlossen. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn, der normalerweise von der Mindestlohnkommission bestimmt wird, in diesem Jahr zunächst zum Juli von 9,82 EUR auf 10,45 EUR und dann zum Oktober 2022 auf 12 EUR pro Stunde.


Nach Schätzungen des DGB werden von der Anhebung insgesamt 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren. Aktuell verdienen insbesondere Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland weniger als 12 EUR pro Stunde. Branchenspezifisch wird die Anhebung des Mindestlohns vor allem Beschäftigten im Handel, Gastgewerbe sowie in Gesundheits- und sozialen Berufen helfen.


Wir begrüßen diesen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Klar ist aber auch, dass diese lang diskutierte Maßnahme allein die aktuellen Herausforderungen steigender Strom- und Kraftstoffpreise und einer Inflationsrate von +7,9% für den Großteil der betroffenen Beschäftigten nicht lösen wird.



Update 16.06.2022: In seiner Sitzung am 10.06.2022 hat auch der Bundesrat die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns gebilligt.

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