SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Sirkka Schrader • 30. Mai 2022

Am 25.05.2022 außer Kraft getreten


Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Wirkung des 25.05.2022 außer Kraft getreten. Die befristete Verordnung ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht verlängert worden. Das Ministerium verweist in einer kurzen Stellungnahme darauf, dass eine (weitere) Verlängerung der Verordnung aufgrund des "erfreulichen und beständigen" Rückgangs der Infektionszahlen nicht erforderlich gewesen sei. Das BMAS weist außerdem darauf hin, dass es das Infektionsgeschehen weiterhin beobachten und im Falle eines bundesweiten Wiederanstiegs der Fallzahlen rechtzeitig reagieren werde.


Selbstverständlich sind regionale und betriebliche Infektionsausbrüche aber weiterhin denkbar und Arbeitgeber*innen verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer*innen am Arbeitsplatz zu sorgen. Sie müssen die Infektionszahlen im Blick behalten, Gefährdungsbeurteilungen vornehmen bzw. akualisieren und die Schutzmaßnahmen an die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung anpassen. Hierbei haben die Betriebsräte wie immer mitzubestimmen.

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