Aufgrund steigender Infektionszahlen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Das bedeutet, dass Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wieder telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden können. Niedergelassene Ärzt*innen müssen sich dabei aber persönlich vom gesundheitlichen Zustand der*des Patient*in durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die telefonische Krankschreibung kann einmalig für weitere sieben Tage verlängert werden.
Die Regelungen gelten vorerst befristet bis zum 30.11.2022.
Die Pressemitteilung des G-BA ist hier abrufbar.