Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 30.09.2022 verlängert
Das Bundeskabinett hat am 22.06.2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft und verlängert die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurden. Aufgrund der Verordnung ist es weiterhin ausreichend, wenn mindestens 10% der Arbeitnehmer*innen eines Betriebs von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem müssen Arbeitnehmer*innen nach wie vor keine Minusstundne vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen. Die Verordnung gilt befristet bis zum 30.09.2022.
Der Referentenentwurf der Bundesregierung ist hier abrufbar.